Unsere Leistungen als Notariat

Sie möchten im Raum Herten eine Immobilie kaufen oder verkaufen oder müssen eine Willenserklärung beurkunden lassen? In diesen Fällen oder wenn es um entsprechende Angelegenheiten aus den Schwerpunkten Erbrecht, wie zum Beispiel eine Erbschaft, Familienrecht oder Gesellschaftsrecht geht, ist die Hinzuziehung, Beratung und Unterstützung eines Notariats oftmals gesetzlich verpflichtend oder empfehlenswert.

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Unsere Fachanwälte und Fachanwältinnen in unserem Notariat in Herten haben sich auf mehrere Rechtsgebiete spezialisiert. Bei Themenkomplexen, wie etwa rund um das Thema Immobilien bzw. Immobilienkauf oder -verkauf, der Beurkundung von Kaufverträgen im Allgemeinen, Patientenverfügungen, Scheidungsvereinbarungen oder Gesellschaftsgründungen, stehen unsere Anwälte und Anwältinnen der Bruns & Gleim – Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei in Herten Ihnen gerne zuverlässig, schnell und höchst kompetent zur Seite. 

Nachfolgend sehen Sie das volle Kompetenzspektrum unseres Notariats in Herten, aufgeschlüsselt nach Rechtsgebieten.

Erbrecht

  • Notarielle Testamente
  • Erbschein
  • Beratung Verfügungen unter Lebenden
  • Zuwendungen und sonstige Verträge

Immobilienrecht

  • Immobilienkaufverträge
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Erbbaurechte
  • Übertragungen

Gesellschaftsrecht

  • GmbH-Gründungen und –Änderungen
  • Eintragungen ins Handelsregister

Familienrecht

  • Notarielle Eheverträge
  • Scheidung und Scheidungsfolgensachen
Sie haben Fragen oder eine konkrete Angelegenheit, bei der Sie die Unterstützung oder juristische Beratung unseres Notariats benötigen? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit uns, der Bruns & Gleim – Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei in Herten einen Gesprächstermin: 02366-5494-20.

Sehr geehrte Mandanten,

Leider haben wir seit heute dem 30.7.2025 Probleme mit unserer Telefonanlage. Sie können uns aber gerne eine E-Mail schreiben und wir melden uns auf normalem Wege schnellstmöglich für Ihre Anliegen zurück..
Wir entschuldigen uns hiermit und bitten um Ihr Verständnis.
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Ihre Kanzlei Bruns & Gleim