Rechtsgebiete

Hier finden Sie Information zu den verschieden Rechtsgebieten

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Bei zahlreichen Transaktionen des Geschäfts- und Wirtschaftslebens sowie im persönlichen und familiären Bereich, schreibt das Gesetz seine Mitwirkung vor. Der Notar hat die Funktion einer unparteilichen öffentlichen Institution.

 

Die Tätigkeit des Notars beschränkt sich oberflächlich betrachtet auf das Beurkunden und Beglaubigen. Beides setzt jedoch eine intensive Beratung sowie Vorbereitung der Verträge, Urkunden etc. voraus.

 

In der Praxis ist der Notar auf vielen Feldern gefordert. Einige Beispiele:

 

  • Immobilienrecht

Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen, Immobilienschenkungen, Löschung von Grundschulden oder sonstiger Rechte im Grundbuch etc.

  • Handelsrecht

Gründungen von Gesellschaften, Übertragung von Geschäftsanteilen sowie sonstige Änderungen, Eintragungen im Handelsregister etc.

  • Familienrecht

Eheverträge, Vorsorgevollmachten etc.

  • Erbrecht

Testamentsgestaltungen, Erbverträge etc.

 

Ein besonderer Schwerpunkt in unserem Notariat liegt im Immobilienrecht, insbesondere in der Beratung, Vorbereitung und Gestaltung von Grundstücks- und Erbbaurechtskaufverträgen sowie Erbbauzinsanpassungen usw.

Sie erreichen unser Notariat direkt telefonisch unter 02366/5494-20 oder unter notariat@recht-herten.de.

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen regelt.

Im Fall einer Trennung sind neben der emotionalen Belastung für sämtliche Beteiligte viele schwierige Fragen von existenzieller Bedeutung, wie Unterhaltsansprüche oder Belange der Vermögensauseinandersetzung und Kindschaftssachen zu regeln.

Hierfür ist eine rechtliche Betreuung und Vertretung häufig unverzichtbar.

Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen gerne, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Das Arbeitsrecht umfasst viele Vorschriften unterschiedlichster Art, wie Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Hinzu kommen die Grundsätze des Richterrechts, vornehmlich des Bundesarbeitsgerichts.

Fachanwalt Tilo Marzotko hilft Ihnen kompetent und engagiert bei Fragen, Problemen und Streitigkeiten durch den „Dschungel“ der zu beachtenden Regelungen im Arbeitsverhältnis, bei der Betriebsverfassung und der Mitbestimmung, der Berufsausbildung sowie im Sozialrecht.

Ein Todesfall in der Familie ist meist Anlass, sich Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht oder ob man seine Vermögensnachfolge auf andere Weise geregelt haben möchte. In diesem Zusammenhang stellen sich oft viele schwierige Fragen.

Hat der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein.

Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht oder Sie bei der Abfassung Ihres Testaments sichergehen und Fehler vermeiden möchten, dann ist es empfehlenswert ein öffentliches Testament – auch notarielles Testament genannt – zu errichten.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung, Streitigkeiten im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu vermeiden.

Neben meiner Tätigkeit als Jurist biete ich, Rechtsanwalt Hans-Bernd Riepenhoff, nach der Ausbildung zum zertifizierten Mediator ab sofort zusätzlich an:

Mediation

– Außergerichtliche Konfliktlösung –

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem (Konflikt-) Parteien mit Hilfe des Mediators freiwillig eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes erarbeiten.

Als Mediator bin ich dabei unabhängiger, neutraler Vermittler, der die Parteien ergebnisoffen, aber effektiv in ihrem Lösungsprozess begleitet.

Ein Mediationsverfahren kommt insbesondere in Frage bei Konflikten im/in

– Arbeitsrecht;                      z.B. zwischen Geschäftsführung und Betriebs-/bzw.   

                                               Personalrat; zwischen Mitarbeitern oder Mitarbeitergruppen

                                               untereinander

– Ehe- und Familiensachen, die nicht gerichtlich ausgetragen werden sollen;

                                               z.B. Vermögensauseinandersetzung, Umgang mit den                                                             Kindern

– Bausachen

– Erbschaftsstreitigkeiten

– Wirtschaftsfragen,             z.B. bei Unternehmensnachfolge

und in „verfahrenen Situationen“ jeglicher Art.

Das streng vertrauliche Verfahren bietet die Chance für maßgeschneiderte, gemeinsam erarbeitete interessengerechte Ergebnisse zum allseitigen Vorteil.

Mediation ist dabei …

– nachhaltig                                            – selbstbestimmt

– konstruktiv                                           – zügig

– kostengünstig                                      – zukunftsorientiert.

Zu einem vertraulichen Vorgespräch, zu weiteren Einzelheiten des Verfahrensablaufs, zur Kostenfrage sowie zum Abschluss einer Mediationsvereinbarung sprechen Sie mich an oder kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular.