Unsere Leistungen als Notariat

Sie möchten im Raum Herten eine Immobilie kaufen oder verkaufen, müssen eine Willenserklärung beurkunden lassen oder benötigen eine Beglaubigung für ein wichtiges Dokument? In diesen Fällen oder wenn es um entsprechende Angelegenheiten aus den Schwerpunkten Erbrecht, wie zum Beispiel eine Erbschaft, Familienrecht oder Gesellschaftsrecht geht, ist die Hinzuziehung, Beratung und Unterstützung eines Notariats oftmals gesetzlich verpflichtend oder empfehlenswert. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Aufgaben eines Notars im Allgemeinen und insbesondere das Leistungsangebot der Bruns & Gleim – Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei in Herten.

Was macht ein Notariat?

Ein Notariat wird von einem Anwaltsnotar bzw. einer Anwaltsnotarin geführt und ist die Kanzlei eines Notars bzw. einer Notarin. Ein Notar bzw. eine Notarin ist in Deutschland ein unabhängiger und unparteiischer Träger eines öffentlichen Amtes und zur Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege berechtigt. Der Beruf zählt zu den sogenannten klassischen Kammerberufen. Notar bzw. Notarin kann in Deutschland nur werden, wer zuvor mehrere Jahre als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zugelassen war. 

Die Haupttätigkeit des Notars bzw. der Notarin und damit auch des Notariats ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art.

notariell beglaubigte Urkunde

Aufgaben eines Notars bzw. einer Notarin

Hauptschwerpunkte bei der Arbeit von Notaren und Notarinnen sind vor allem:

Des Weiteren berät der Notar bzw. die Notarin seine Klienten und Klientinnen bei den entsprechenden Angelegenheiten juristisch, sodass niemand der beteiligten Personen eine Benachteiligung bei der Kenntnisnahme über etwaige Vertragswerke, Urkunden oder Beglaubigungen erfährt. 

In der Regel liegen die Schwerpunkte des Aufgabengebiets eines Notars bzw. einer Notarin in folgenden Rechtsgebieten:

Grundstücksrecht

wie die Beurkundung von Grundstücksübertragungen.

Erbrecht

wie die Beurkundung von Testamenten.

Familienrecht

wie die Beurkundung von Vorsorgevollmachten oder Eheverträgen.

Gesellschaftsrecht

wie die Beurkundung von Aktiengesellschaften oder Anmeldung im Handels- und Vereinsregister.

Die Hinzuziehung eines Notars bzw. einer Notarin ist in Deutschland für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich verpflichtend. Hierzu zählt beispielsweise der Kaufvertrag für eine Immobilie. Nur mit Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrags ist der Hauskauf oder -verkauf auch wirklich rechtskräftig.

Bei Rechtsgeschäften, welche keine explizite notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorsehen, kann das Aufsuchen eines Notars bzw. einer Notarin jedoch für die jeweils beteiligten Personen eine unterstützende Wirkung bei der gegenseitigen Glaubhaftmachung des Rechtsgeschäftes haben, etwa bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten.

Welche Leistungen sind abgedeckt?

Unsere Fachanwälte und Fachanwältinnen in unserem Notariat in Herten haben sich auf mehrere Rechtsgebiete spezialisiert. Bei Themenkomplexen, wie etwa rund um das Thema Immobilien bzw. Immobilienkauf oder -verkauf, der Beurkundung oder Beglaubigung von Kaufverträgen im Allgemeinen, Patientenverfügungen, Scheidungsvereinbarungen oder Gesellschaftsgründungen, stehen unsere Anwälte und Anwältinnen der Bruns & Gleim – Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei in Herten Ihnen gerne zuverlässig, schnell und höchst kompetent zur Seite. 

Nachfolgend sehen Sie das volle Kompetenzspektrum unseres Notariats in Herten, aufgeschlüsselt nach Rechtsgebieten.

Patientenverfügung vom Notar

Erbrecht

  • Notarielle Testamente
  • Erbschein
  • Beratung Verfügungen unter Lebenden
  • Zuwendungen und sonstige Verträge

Immobilienrecht

  • Immobilienkaufverträge
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Erbbaurechte
  • Übertragungen

Gesellschaftsrecht

  • GmbH-Gründungen und –Änderungen
  • Eintragungen ins Handelsregister

Familienrecht

  • Notarielle Eheverträge
  • Scheidung und Scheidungsfolgensachen

Wie läuft eine Beglaubigung ab?

Im Zuge einer notariellen Beglaubigung unterschreibt eine Person vor den Augen des Notars bzw. der Notarin das entsprechend zu beglaubigende Dokument. Gleichzeitig prüft der Notar bzw. die Notarin anhand eines Ausweises oder Reisepasses, ob es sich bei der unterschreibenden Person um die gleiche Person handelt. Ist die unterschreibende Person dieselbe Person gemäß Identitätsnachweis, bescheinigt der Notar bzw. die Notarin die Richtigkeit der Unterschrift. Das Dokument gilt nun als notariell beglaubigt. Die Beglaubigung erfolgt also unter persönlicher Anwesenheit der Notarin oder des Notars.

Sie haben Fragen oder eine konkrete Angelegenheit, bei der Sie die Unterstützung oder juristische Beratung unseres Notariats benötigen? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie mit uns, der Bruns & Gleim – Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei in Herten einen Gesprächstermin.

Alina Gleim

Notarin

Geschäftsführung



Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin seit 2014

Fachanwältin für Familienrecht seit 2017

Notarin seit 2019

Fremdsprachen: Englisch, Russisch

notariat@recht-herten.de




Hans-Gerd Voß

Rechtsanwalt und Notar a.D. (bis 2020)

Herr Voß bringt seine umfassende Erfahrung

für die Kanzlei weiter im Rahmen

von Vertretung im Notariat ein.


Mitbegründer der Kanzlei

Rechtsanwalt seit 1984

Fachanwalt für Familienrecht von 1997 bis 2017

Notar von 2007 - 2020

Gesellschafter bis 2020

voss@recht-herten.de