Hauptschwerpunkte bei der Arbeit von Notaren und Notarinnen sind vor allem:
- die Beurkundung von Rechtsgeschäften,
- die Beglaubigung von Unterschriften,
- die Errichtung von Bürgschaften,
- die Beratung im Ehegüterrecht, mit Abschluss von Eheverträgen und
- die Beratung und Errichtung von Vorsorgeaufträgen.
Des Weiteren berät der Notar bzw. die Notarin seine Klienten und Klientinnen bei den entsprechenden Angelegenheiten juristisch, sodass niemand der beteiligten Personen eine Benachteiligung bei der Kenntnisnahme über etwaige Vertragswerke, Urkunden oder Beglaubigungen erfährt.
In der Regel liegen die Schwerpunkte des Aufgabengebiets eines Notars bzw. einer Notarin in folgenden Rechtsgebieten: